PRAXISWISSEN ÄRZTE / ÄRZTINNEN BAND II: ERFOLGREICH SELBSTÄNDIG!Kanzlei Martin - Kanzlei für Heilberufe 2 2. Auflage, Würzburg, Juli 2022 © Kanzlei Martin, André Martin, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Beethovenstr. 1a, 97080 Würzburg, www.kanzleimartin.com Tel.: 0931 / 20 70 15-10 Mail: mail@kanzleimartin.com Alle Rechte vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Die Inhalte dieses Booklets wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Wir über- nehmen jedoch weder Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte noch die Haftung für etwaige Schäden, die aus der Benutzung der Inhalte entstehen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Ver- antwortung des Lesers. Durch die Nutzung des Booklets kommt kein Vertragsver- hältnis mit uns zustande.3 Kanzlei für Heilberufe - Kanzlei Martin Liebe Leserin, lieber Leser, unser Motto ist nicht ohne Grund: „Erfolg ist kein Zufall!“ Mit der richtigen Beratung und der konsequenten Umsetzung werden Sie Ihre Praxis optimieren können und davon profitieren, dass Sie mit weniger Stress mehr verdienen. Um Ihnen zu veranschau- lichen was unsere Beratungsleistung umfasst, haben wir ein paar Punkte in diesem Booklet angesprochen. Dieses Booklet richtet sich an bereits niedergelassene Ärzte/ Ärztinnen, die sich Gedanken über ihre Praxis sowie ihre berufliche Zukunft machen und sich folgende Fragen stellen: Habe ich meine Praxis richtig im Griff? Bin ich zukunftsfähig aufgestellt? Hat meine Praxis ungenutztes Optimierungspotenzial? Wie kann ich meinen Umsatz erhöhen und meine Kosten reduzieren? Sollte ich mich mit Kollegen/ Kolleginnen zu einer Gemeinschaftspraxis zusammenschließen? Nutze ich meine Möglichkeiten zur Steueroptimierung? Bin ich in Sachen Vermögensaufbau auf einem guten Weg? In diesem Booklet geben wir Ihnen auf diese und viele weitere Fragen Antworten. Wir haben dabei auf unseren reichhaltigen Erfahrungsschatz aus der Beratung und der Begleitung von Arzt- und Zahnarztpraxen zurückgegriffen, um Ihnen häufig auftreten- de Probleme und „best practices“ aufzeigen zu können. Erfolg ist kein Zufall. Insofern gratulieren wir Ihnen zu der Entscheidung, dieses Booklet zu lesen und damit aktiv und bewusst Ihren persönlichen Weg zum Erfolg zu gestalten. Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre!Kanzlei Martin - Kanzlei für Heilberufe 4 Inhaltsverzeichnis 1 Optimierung der Praxis ......................................................................6 1.1 Personalführung..............................................................................................6 1.2 Lohngestaltungen für Mitarbeitende ...............................................................6 1.3 Technischer Fortschritt ....................................................................................8 1.4 Prozessgestaltung und -optimierung ..............................................................8 1.5 Einhaltung der DSGVO ...................................................................................8 1.6 Praxisanalyse und Controlling ........................................................................9 1.7 Finanzierung .................................................................................................10 1.8 Mietvertrag ....................................................................................................11 2 Expansion ........................................................................................12 2.1 Marketing ......................................................................................................12 2.1.1. Aufwertung der Praxisräume .....................................................................12 2.1.2. Internetauftritt.............................................................................................13 2.1.3. Druckerzeugnisse ......................................................................................13 2.1.4. Vorträge / sonstiges Engagement..............................................................14 2.1.5. Rechtlicher Rahmen für das Marketing .....................................................14 2.2 Expansion durch Anstellung..........................................................................14 2.3 Expansion durch Kooperation ......................................................................15 2.4 Vor- und Nachteile einer BAG .......................................................................16 2.5 Der Gesellschaftsvertrag ..............................................................................17 2.5.1. Gründung ...................................................................................................18 2.5.2. Betrieb .......................................................................................................20 2.5.3. Beendigung................................................................................................23 2.5.4. Folgen eines Vertragsverstoßes ................................................................26 2.6 Medizinisches Versorgungszentrum ............................................................275 Kanzlei für Heilberufe - Kanzlei Martin 3 Steuerliche Aspekte .........................................................................31 3.1 EÜR vs. Bilanzierung ....................................................................................31 3.2 Einkommensteuer .........................................................................................32 3.3 Weitere Beispiele für steuerliche Optimierungsmöglichkeiten ......................36 3.4 Umsatzsteuer ................................................................................................37 3.5 Gewerbesteuer .............................................................................................38 3.6 Erbschaft- und Schenkungsteuer..................................................................39 3.7 Betriebsprüfung.............................................................................................39 3.8 Moderne Formen der Steuerberatung ..........................................................41 4 Vermögensaufbau ............................................................................42 4.1 Vermögensaufstellung ..................................................................................42 4.2 Kapitalbedarf .................................................................................................42 4.3 Vermögensanlagen .......................................................................................43 5 Unser Motto .....................................................................................49Kanzlei Martin - Kanzlei für Heilberufe 6 1 Optimierung der Praxis 1.1 Personalführung Die Praxis ist ein kleines Unternehmen. Das gesamte Team ist für den Erfolg von ent- scheidender Bedeutung. Personalprobleme bereiten vielen Ärzten/ Ärztinnen zuneh- mend sorgen. Für den richtigen Umgang mit den Mitarbeitenden sollten daher einige Grundprinzipien beachtet werden: Machen Sie klare Ansagen. Gerade jüngere Praxisinhaber/ Praxisinhaberinnen lau- fen manchmal Gefahr, eine zu „freundschaftliche“ Umgangsform mit dem Personal zu wählen, insbesondere, wenn sie zuvor selbst in der Praxis angestellt waren. Eine Führungsrolle ist immer mit einer gewissen Abgrenzung gegenüber den Mitarbeiten- den verbunden. Formulieren Sie klar und bestimmt. In BAGen ist es wichtig, dass alle Gesellschafter gegenüber dem Personal einheitlich auftreten. Ihre Mitarbeitenden sind sehr wichtig für den erfolgreichen Betrieb der Praxis. Umso besser sie eingearbeitet sind, umso wertvoller werden sie für Sie. Betriebswirtschaft- lich ist es daher fast immer besser, Aufwand für das Halten langjähriger Mitarbeitender zu betreiben, als neue Mitarbeitende suchen und einarbeiten zu müssen. Sie können Mitarbeiter an sich binden, indem Sie ihnen ein attraktives Gehalt und eine klare Zu- kunftsperspektive mit Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Am besten vereinbaren Sie regelmäßige Personalgespräche, in denen Sie Leistung, Zufriedenheit und mögliche Weiterentwicklung der Arbeitskräfte besprechen. Die Zahlung von Prämien aufgrund klar definierter Leistungskriterien erhöht ebenfalls die Motivation und Bindung an die Praxis. 1.2 Lohngestaltungen für Mitarbeitende Um Ihrem Personal mehr Netto vom Brutto zahlen zu können, gibt es die Möglichkeit, steuer- und teilweise sozialversicherungsfreie, meist zweckgebundene Zahlungen zu leisten bzw. Leistungen zu gewähren, die pauschal besteuert werden. Diese begüns- tigten Zusatzleistungen sind meist an konkrete Voraussetzungen geknüpft und in der Regel zusätzlich zum ohnehin gezahlten Arbeitslohn zu leisten.7 Kanzlei für Heilberufe - Kanzlei Martin Schaubild über die Wirkungsweise von abgabenoptimierten Personalkosten Nachfolgend erhalten Sie einige Beispiele, um einer Arbeitskraft einen finanziellen Vorteil zu verschaffen, ohne den Bruttolohn erhöhen zu müssen. Für einzelne Arbeitnehmende können zum Beispiel die Bezuschussung von Krippen- und Kindergartengebühren oder die Gesundheitsförderung bis zu einem Betrag von 600,00 € oder auch die (steuerfreie) Überlassung von Telekommunika- tionsgeräten interessant sein. Den Arbeitnehmenden können Zuschüsse zu den Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von bis zu 0,30 € pro Entfernungskilometer gezahlt werden. Der Zu- schuss ist mit 15 % pauschaler Lohnsteuer zu versteuern. Ein Abzug der Entfernungs- pauschale bei Ihren Mitarbeitenden im Rahmen der persönlichen Einkommensteuer scheidet dann allerdings aus. Eine Alternative zu kleineren Bonuszahlungen ist die Gewährung von Erholungsbei- hilfen, die vom Arbeitgeber/ von der Arbeitgeberin pauschal mit 25 % versteuert wer- den können. Ebenfalls gerne genutzt wird die monatliche Zuwendung von Warengutscheinen als Sachbezüge, die bis 44,00 € im Monat steuerfrei ausgegeben werden können. Zu beachten ist dabei, dass es sich bei den 44,00 € um eine Freigrenze handelt und der Betrag auf keinen Fall überschritten werden sollte, da sonst die Zuwendung insgesamt steuer- und sozialversicherungspflichtig wird. Brutto Lohn Sozilversicherung AN Sozialversicherung AG „normales“ Gehalt Brutto Gehalt steuerfreie Leistungen pauschale besteuerte Leistungen pauschale LSt AG Netto Lohn Netto Lohn LohnsteuerNetto LohnKanzlei Martin - Kanzlei für Heilberufe 8 Die Grenze darf auch nicht durch andere Sachbezüge bereits ausgeschöpft sein. Wir empfehlen daher, nicht den gesamten Betrag von 44,00 € monatlich für die Waren- gutscheine auszuschöpfen. Es ist stets ratsam solche Lohngestaltungsmodelle von spezialisierten Kanzleien prüfen und durchführen zu lassen. 1.3 Technischer Fortschritt Hier gilt das Motto: „Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit“. Der technologische Wandel sollte an Ihrer Praxis nicht spurlos vorbeigehen. Andernfalls laufen Sie Gefahr, von Mitbewerbern/ Mitbewerberinnen abgehängt zu werden und durch technologische Fortschritte erzielbare Effizienzsteigerungen oder bessere Behandlungsergebnisse zu verpassen. 1.4 Prozessgestaltung und -optimierung Wie in jedem Betrieb wird auch in Arztpraxen die Wertschöpfung durch das Zusam- menspiel verschiedener Prozesse erreicht. Diese entstehen oftmals automatisch oder zunächst provisorisch, ohne dass sie später noch einmal überprüft werden. Von der Begrüßung der Patienten/ Patientinnen am Empfang und am Telefon über die Perso- naleinteilung bis hin zur Vor- und Nachbereitung der Behandlungsräume und der ent- sprechenden Dokumentation gibt es viele Bereiche, die man sich genauer anschauen sollte. Erste Optimierungshinweise lassen sich den Qualitätssicherungs- und Quali- tätsmanagementrichtlinien entnehmen. Die betriebswirtschaftliche Optimierung der Abläufe besprechen Sie am besten mit einem Berater, der sich mit Arztpraxen jeglicher Fachrichtungen gut auskennt. 1.5 Einhaltung der DSGVO Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit Mitte 2018 verbind- lich. Auch Praxisinhaber/ Praxisinhaberinnen sind von diesen Regelungen betroffen und bei Nichteinhaltung von hohen Bußgeldern bedroht. Umso ärgerlicher ist es, wenn die erforderlichen Maßnahmen nicht umgesetzt werden oder im Tagesgeschäft unter- gehen. Sind in Praxen mindestens 20 Personen mit Datenverarbeitung in Kontakt, muss ein Datenschutzbeauftragter/ eine Datenschutzbeauftragte benannt werden. Diese Aufgabe sollte nicht der Praxisinhaber/ die Praxisinhaberin oder eine leitende Arbeits- kraft übernehmen. Die benannte mitarbeitende Person muss die Pflichten als Daten- schutzbeauftragter/ Datenschutzbeauftragte weisungsfrei erfüllen können. Um zu verhindern, dass wichtige Datenschutzaspekte aus Angst vor einer Kündigung nicht durchgesetzt werden, genießt der/ die Datenschutzbeauftragte einen besonderen 9 Kanzlei für Heilberufe - Kanzlei Martin Kündigungsschutz. Dieser gilt noch für ein Jahr nach seiner/ ihrer Abberufung als Datenschutzbeauftragter/ Datenschutzbeauftragte. Der Kündigungsschutz verhindert allerdings nur die ordentliche Kündigung, nicht aber eine Kündigung aus wichtigem Grund. In der Praxis muss darüber hinaus u. a. ein umfangreiches Verzeichnis über alle Datenverarbeitungstätigkeiten geführt werden. Sie müssen auch nachweisen kön- nen, dass eine Analyse der notwendigen Maßnahmen zur Datensicherheit durchge- führt und dokumentiert sowie Vereinbarungen mit beauftragten IT-Dienstleistungs- unternehmen getroffen und die Patienten/ Patientinnen über die Verarbeitung ihrer Daten informiert wurden. Die für Sie notwendigen Maßnahmen zur Datenschutzkonformität kann ein speziali- sierter Berater mit Ihnen analysieren und umsetzen. 1.6 Praxisanalyse und Controlling Die betriebswirtschaftlichen Zahlen geben versierten Beratern Aufschluss über die Praxis und Optimierungspotential. In unserer Kanzlei haben wir eine betriebswirtschaftliche Praxisanalyse entwickelt, mit welcher die Umsatz- und Kostenstruktur einer Praxis aufgeschlüsselt dargestellt und mit vergleichbaren Praxen aus unserer umfangreichen Datenbank verglichen werden kann. Dieses Controlling Instrument wird von unseren Mandanten/ Mandantinnen be- geistert angenommen. Grundlage der Auswertung ist die laufende Finanzbuchhaltung. Hierin werden Ihre Geschäftsvorfälle buchhalterisch erfasst. Im Wesentlichen sind das die Einnahmen und Ausgaben, welche in der Regel über die betrieblichen Bankkonten sowie die Kasse abgewickelt werden. Die Sachverhalte werden unter Berücksichti- gung der gesetzlichen Vorgaben sowie betriebswirtschaftlicher Aspekte auf die ent- sprechenden Konten verbucht. Daraus ergibt sich im Anschluss Ihre Praxisanalyse. Hierdurch erkennen wir, welche Maßnahmen in Zukunft vorzunehmen sind. Desweiteren können wir durch die Praxisanalyse in enger Abstimmung mit dem Pra- xisinhaber/ der Praxisinhaberin weiteres Optimierungspotenzial und Maßnahmen zur Zielerreichung aufzeigen.Next >